zum Schutz unserer minderjähriger Vereinsmitglieder und gegen jegliche Form von Gewalt in unserem Verein
Unsere Übungsleiter und Trainer ...
Transparente Gestaltung von Vereinsaktivitäten:
Kommunikation
Unsere Übungsleiter und Trainer ...
Unterzeichnen zusätzlich zu ihrem Übungsleiter- bzw. Trainervertrag einen Ehrenkodex, so wie es auch Bestandteil ihres Vertrages ist
Welche neu diese Position übernehmen, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses ist alle 5 Jahre zu wiederholen. Das Führungszeugnis bleibt im Besitz des Übungsleiter und Trainer und wird lediglich vom Vorstand kontrolliert und dokumentiert. Der Verein trägt die Kosten des Führungszeugnisses nicht.
Sind verpflichtet an einer Weiterbildung zum Thema „Kinderschutzbeauftragter“ teilzunehmen. Wenn solch eine Weiterbildung im Vorfeld bereits absolviert wurde, genügt der Nachweis darüber.
Transparente Gestaltung von Vereinsaktivitäten:
Umkleiden und Sanitärbereiche sind immer Geschlechter getrennt zu nutzen.
Fahrten zu Freizeitveranstaltungen (Lehrgänge, Turniere o.ä.) werden grundsätzlich immer mit mindestens 3 Personen durchgeführt (ausgenommen, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis besteht). Mindestens 2 der Personen müssen Vereinsmitglieder sein.
Bei Fahrten zu Freizeitveranstaltungen sind wir bestrebt, immer Betreuer gleichen Geschlechtes dabei zu haben. Wenn das nicht möglich ist, muss eine Erlaubnis der Eltern eingeholt werden.
Sollte es aus nachvollziehbaren Gründen zu Fahrten von 2 Personen (einer davon Minderjährig) kommen, muss dieses vorher schriftlich von den Erziehungsberechtigten genehmigt werden.
Fördertraining wird nur mit mindestens 2 Schülern durchgeführt. Sollte es aus nachvollziehbaren Gründen zu Einzeltrainings mit Minderjährigen kommen, ist die Anwesenheit mindestens eines Erziehungsberechtigten verpflichtend.
In Umkleiden und Sanitärbereichen gilt Bild- und Videoverbot.
Kommunikation
Wenn der Übungsleiter/Trainer Verhaltensauffälligkeiten jeglicher Art wahrnimmt, ist es ihm gestattet, in einem 4 Augengespräch, dies mit dem Vereinsmitglied und im Anschluss mit den Erziehungsberechtigten anzusprechen.
Für Gewalt jeglicher Art innerhalb und außerhalb des Vereins sind die Übungsleiter/Trainer und/oder der Vereinsvorstand die richtigen Ansprechpartner für die Betroffenen.
Bei dem Verdacht von psychischer oder sexualisierter Gewalt sind die Trainer und der Vorstand verpflichtet, diese Fälle sofort zu melden